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Energieausweis nun Pflicht!

22.06.2014 10:00

Die Darstellung zeigt den Primärenergiebedarf der für Heizzwecke eingesetzten Energie des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m² a). (Alternativ kann auch der Endenergiebedarf der für Heizzwecke eingesetzten Energie dargestellt werden) 

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Was ist ein Energieausweis/Energiepass?

Ein Energieausweis/Energiepass für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des bedarfsorientierten Energieausweis/Energiepasses können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Der Energieausweis/Energiepass weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“. 
 

Was ist der Unterschied zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Energieausweis/Energiepass?

Der verbrauchsorientierte Energieausweis/Energiepass spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig. 

Der bedarfsorientierte Energieausweis/Energiepass berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfaßt, das ausführliche Verfahren erfaßt detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik. 
 

Wann muss ein Energieausweis/Energiepass ausgestellt werden?

Energieausweis/Energiepasse sind auszustellen, wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Dem Interessenten ist auf Nachfrage eine Kopie des Energieausweis/Energiepasses auszuhändigen. Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 1. Juli 2008, ein Energieausweis/Energiepass zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später – ab dem 1. Januar 2009 – gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude gilt die Pflicht zur Ausstellung bei Vermietung oder Verkauf ab 1. Juli 2009. In einem Übergangszeitraum bis zum 1. Oktober 2008 besteht eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Danach gibt es Kriterien für welche Gebäude welche Ausweise vorgesehen sind und die verschiedenen Ausnahmen, über die Sie der Aussteller informieren kann. 
Energieausweis ab 1.05.2014 Pflicht!

 

Wie lange ist ein Energieausweis/Energiepass gültig?

Ein Energieausweis/Energiepass ist 10 Jahre gültig. 
 

Wie sieht ein Energieausweis/Energiepass aus?

Der Energieausweis/Energiepass für Wohngebäude informiert über den Endenergieverbrauch (die Energie, die im Haus ankommt) und den Primärenergieverbrauch (die Energie die insgesamt für den Verbrauch aufgewandt werden muß) pro m². In einer Grafik wird der Verbrauch mit dem von Neubauten und anderen Gebäude-Verbrauchsstandards verglichen. Ausweise für Nichtwohngebäuden enthalten zusätzlich den Heizwärme- und den Strombedarf. Neben Erklärungen zu den Angaben enthält der Ausweis auch Vorschläge zur energetischen Verbesserung des Gebäudes, wenn diese möglich sind. 
 

Was kostet ein Energieausweis/Energiepass?

Die Kosten für den Energieausweis/Energiepass sind zwischen dem Kunden und Aussteller frei verhandelbar und richten sich nach dem Aufwand für die Analyse des Gebäudes. Die dena (Deutsche Energie-Agentur), die das Konzept für den Energieausweis/Energiepass erstellt hat, hat in einem Feldversuch 2004 auch die entstandenen Kosten ermittelt. Die Mehrzahl der ausgestellten Energieausweise/Energiepässe - berechnet nach dem vereinfachten Verfahren - hatten einen Preis bis 300 Euro, für die Berechnung nach dem ausführlichen Verfahren entstanden überwiegend Kosten bis etwa 500 Euro. Zur Erstellung von Ausweisen gehören die Erläuterung des Inhalts und eine Aufnahme des Gebäudes vor Ort, und – wenn beim Gebäude möglich – Vorschläge zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Eigenschaften. 

 

Wir können Ihnen aber auch gerne dabei helfen. Fragen Sie uns einfach.

 


 

 

 

 

 

 

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